Theo, KI-Agent für Mengenermittlung
Ratgeber · Mengenermittlung

Mengenermittlung nach VOB/C

Welche Regeln gelten, was in der Fläche bleibt, wie ein prüfbares Aufmaßblatt aussieht und was passiert, wenn die Mengen vom LV abweichen. Kompakt für Kalkulation, Planung und Bauleitung.

BAU AIStand: Oktober 2026Lesezeit 8 Minuten

Was Mengenermittlung ist

Mengenermittlung heißt, die Mengen einer Bauleistung aus Plänen und Unterlagen zu bestimmen: Flächen in m², Längen in m, Volumen in m³ und Stückzahlen. Sie begegnet Ihnen in drei Phasen, mit jeweils anderem Zweck.

  • Planung: Der Planer ermittelt die Mengen, auf denen das Leistungsverzeichnis aufbaut.
  • Angebot: Der Bieter prüft die LV-Mengen gegen den Plan, bevor er seinen Preis festlegt.
  • Abrechnung: Nach der Ausführung werden die Mengen aufgemessen und nach den vereinbarten Regeln abgerechnet.

Wo die Regeln stehen

Ist die VOB/B vereinbart, gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C. Sie bestehen aus DIN 18299 mit den allgemeinen Regeln für Bauarbeiten jeder Art und aus einer eigenen ATV je Gewerk, etwa DIN 18330 für Mauerarbeiten oder DIN 18340 für Trockenbauarbeiten. Wie abgerechnet wird, regelt jeweils Abschnitt 5.

Rangfolge beachten: Nach VOB/B § 1 Abs. 2 gehen die Leistungsbeschreibung, Besondere, Zusätzliche und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der ATV vor. Eine abweichende Abrechnungsregel im LV gilt also vor der Norm.

Übermessen: was in der Fläche bleibt

Übermessen bedeutet, dass eine kleine Öffnung oder Unterbrechung nicht abgezogen wird. Die Fläche wird so gerechnet, als wäre sie durchgehend. Das vereinfacht das Aufmaß und gleicht den Mehraufwand an den Rändern aus. Für Mauerwerk und Trockenbau gelten diese Grenzen:

RegelGrenzeNorm und Folge
Öffnungen und Aussparungen, Abrechnung nach Flächenmaßbis 2,5 m²DIN 18330, DIN 18340: übermessen
Öffnungen in Bödenbis 0,5 m²DIN 18340: übermessen
Unterbrechungen, Abrechnung nach Flächenmaßbis 0,30 mDIN 18330, DIN 18340: übermessen
Unterbrechungen, Abrechnung nach Längenmaßbis 1,00 mDIN 18330, DIN 18340: übermessen
Nischenjede GrößeDIN 18340: gesondert gerechnet

Jede ATV hat eigene Grenzen. Für andere Gewerke gilt Abschnitt 5 der jeweiligen Norm.

Beispiel: Innenwand aus Kalksandstein

Zwei Wandachsen mit je 26,20 m Länge und 3,05 m Höhe ergeben 159,82 m². Die Einzeltüren mit 2,15 m² bleiben in der Fläche, die drei Doppeltüren mit je 3,75 m² liegen über 2,5 m² und werden abgezogen:

Mengenermittlung · Pos. 02.01.0040Innenwand KS 17,5 cmBeispiel
Nr.FundstelleAnsatzm²
1A-101 · Achse 2, R 0.14 bis R 0.1626,20 × 3,0579,91
2A-101 · Achse 4, Flur26,20 × 3,0579,91
33 Doppeltüren über 2,5 m²−3 × 1,76 × 2,13−11,25
Summe159,82 − 11,25148,57
DIN 18330Einzeltüren 1,01 × 2,13 m = 2,15 m² bleiben in der Fläche, Doppeltüren mit 3,75 m² werden abgezogen.
m³Als Raummaß: 148,57 m² × 0,175 m = 26,00 m³.

Aufmaßblatt, REB 23.003 und GAEB X31

Ein Aufmaß ist nur so gut wie seine Prüfbarkeit. Jede Menge sollte eine Fundstelle, einen Ansatz und ein Ergebnis haben. Die REB-Verfahrensbeschreibung 23.003 legt dafür feste Formeln fest, mit denen Längen, Flächen und Volumen einheitlich berechnet werden. Im Bundesfernstraßenbau ist sie vorgeschrieben, im Hochbau ist sie weit verbreitet.

Für den Austausch zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und AVA-Software gibt es die GAEB-Datenart X31. Sie enthält die Rechenzeilen nach REB 23.003 und verweist auf die Positionen eines LV, ohne Langtexte oder Preise.

Wenn Mengen abweichen: VOB/B § 2

Beim Einheitspreisvertrag wird nach der tatsächlich ausgeführten Menge abgerechnet. Weicht sie um mehr als 10 % von der ausgeschriebenen Menge ab, kann ein neuer Einheitspreis verlangt werden (VOB/B § 2 Abs. 3). Ändert der Auftraggeber die Planung, regelt VOB/B § 2 Abs. 5 die Vergütung der geänderten Leistung.

Deshalb lohnt es sich, LV-Mengen schon vor der Abgabe gegen den Plan zu prüfen. Wer Abweichungen kennt, stellt rechtzeitig Bieterfragen und kalkuliert das Mengenrisiko bewusst.

Mengenermittlung in der Planung

Für Architektur- und Planungsbüros ist die Mengenermittlung eine Grundleistung: Die HOAI nennt in Leistungsphase 6 das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen. Grundflächen und Rauminhalte werden dabei nach DIN 277 ermittelt, etwa Brutto-Grundfläche und Nutzungsfläche.

Checkliste vor der Angebotsabgabe

  • LV-Mengen der Hauptpositionen gegen den Plan nachgemessen
  • Bauteile im Plan ohne LV-Position als Bieterfrage gestellt
  • Abweichungen über 10 % markiert und im Preis berücksichtigt
  • Abrechnungsregeln im LV mit der ATV verglichen
  • Planindex der Unterlagen festgehalten

Wie Theo dabei hilft

Theo liest Ihre Pläne als PDF, ermittelt die Mengen nach den Abrechnungsregeln der ATV und zeigt zu jeder Menge Fundstelle, Rechenzeilen und Regel. Er gleicht die Mengen mit dem LV ab, markiert Abweichungen über 10 % und exportiert die Ergebnisse nach Excel oder als GAEB X31.

Theo im Überblick · Trockenbau nach DIN 18340 · Mauerwerk nach DIN 18330

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Begriffe im Glossar: Leistungsverzeichnis · GAEB DA XML · VOB/B · Mengenmehrung

Was bedeutet Übermessen?

+

Übermessen heißt, dass kleine Öffnungen oder Unterbrechungen nicht von der Fläche abgezogen werden. Bei Mauerwerk nach DIN 18330 und Trockenbau nach DIN 18340 gilt das für Öffnungen bis 2,5 m² bei Abrechnung nach Flächenmaß.

Gilt die VOB/C automatisch?

+

Die VOB/C gilt, wenn die VOB/B vereinbart ist. Regelungen im Leistungsverzeichnis und in Besonderen oder Zusätzlichen Vertragsbedingungen gehen der ATV nach VOB/B § 1 Abs. 2 vor.

Was ist GAEB X31?

+

GAEB X31 ist die Datenart für den Austausch von Mengenermittlungen. Sie enthält die Rechenzeilen nach REB 23.003 und verweist auf die Positionen eines Leistungsverzeichnisses.

Was passiert bei mehr als 10 % Mengenabweichung?

+

Beim Einheitspreisvertrag kann nach VOB/B § 2 Abs. 3 ein neuer Einheitspreis verlangt werden, wenn die ausgeführte Menge um mehr als 10 % von der ausgeschriebenen abweicht.